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Was müssten Sie zahlen?

Für die geplante Gebührenanpassung wurde eine Übersicht erstellt, aus der Sie entnehmen können, was Sie zahlen müssten, sofern die Satzung unverändert beschlossen wird. Entsprechend dem vorstehenden Artikel [Link ist leider nicht mehr verfügbar] ist hierzu allerdings noch nicht das letzte Wort gefallen.

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